Lehrer unabkömmlich?
Wenn der Lehrer erkrankt oder anderweitig nicht verfügbar ist, wird der Schüler frühzeitig informiert. Die Lektionen werden nach Absprache entweder nachgeholt, zurückvergütet oder von der Rechnung für das nächste Quartal abgezogen. Bei vorhersehbaren Absenzen wird eine kompetente Stellvertretung eingesetzt.
Schüler unabkömmlich?
Grundsätzlich hat der Schüler für seine verursachten Ausfalllektionen aufzukommen. Folgende Ausnahmen gelten:
- Bei Krankheit muss der Schüler durch die Eltern schnellstmöglich vorher abgemeldet werden. Erwachsene müssen sich 24 Stunden vorher abmelden
- Bei Urlaub ist der Lehrer mindestens 3 Wochen im Voraus zu informieren.
Lektionen, die wegen Feiertagen oder dem Programm der öffentlichen Schulen ausfallen, können nachgeholt werden.
Nachhollektionen müssen vom Schüler oder der Eltern beantragt werden, sonst werden diese normal angerechnet.
Als unentschuldigte Lektionen gelten Ausfälle anderer Art (unbegründetes Nichterscheinen, Geburtstagsfest anderer, Ausflug, Velo hat keine Luft, Nachholunterricht Schule, usw.)